Vertragsparteien
Die Firma Atera Real, Inhaber Dr. Lorry Schirer, handelt als Vermittler für die Vermietung von unsere Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes abgeschlossen. Atera Real vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, noch tritt diese gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt sind sich die Parteien einig, dass Gegenstand des Vertrages die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung erfolgt direkt bei Atera Real per E-Mail. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Die Zusendung der Mietanmeldung entspricht einem Vertragsangebot, an das sich der Mieter 48 Stunden zu binden hat. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung zustande, die durch Atera Real in Vollmacht für den Eigentümer ausgearbeitet und versandt wird. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjektes. Eine Aufhebung oder Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt.
Die E-Mail-Bestätigung des Buchungseinganges bei Atera Real ist keine verbindliche Buchungsbestätigung.
Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich, das Reiserecht findet bei Buchungen über Atera Real als Vermittler keine Anwendung.
Bezahlung
30 % der Mietkosten, wenn nicht anders beschrieben oder vereinbart, sind sofort, spätestens 10 Tage nach Buchungsbestätigung, durch Überweisung auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu zahlen. Die Restmietsumme, Kaution und die Reinigungspauschale sind 30 Tage vor Mietbeginn fällig und sind ebenfalls auf das im Bestätigungsschreiben genannte Konto zu überweisen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sämtliche Bankgebühren/Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen immer zu Lasten des Mieters.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen mit Ihrer Kreditkarte (Visa/Master Card) zu tätigen.
Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Strom und Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden.
Kautionszahlungen
Ist laut Vertrag eine Kaution zu stellen, so ist diese Kaution spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf das benannte Konto zu überweisen. Die Kaution wird unverzinst 4 Wochen nach Beendigung der Mietzeit von Atera Real abgerechnet. Mit der Kaution werden die hier genannten Nebenkosten verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung der vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.
Für die Erstattung ist die Nennung einer Bankverbindung (IBAN + BIC/SWIFT) zwingend erforderlich.
Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Internetseite der Atera Real, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Atera Real. Atera Real beruft sich auf die durch die Hauseigentümer mitgeteilten Angaben zu Ausstattung und Beschreibung. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann hierfür Atera Real nicht haftbar gemacht werden. Forderungen sind gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Der Hauseigentümer ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Vermietung seines Hauses alleine verantwortlich. Die Mindestmietzeit für Ferienhäuser beträgt 1 Woche.
Preiserhöhungen / -reduzierungen
Preiserhöhungen und -reduzierungen werden dem Kunden bei bestehender Buchung nicht belastet, bzw. gutgeschrieben.
Rücktritt durch Kunden, Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Erklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Eigentümer/Anbieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Umbuchungen sind einer Stornierung gleichzusetzen. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
Ferienhaus
- bei Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % (Anzahlung) des gesamten Mietpreises,
- bei Rücktritt 60 - 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des gesamten Mietpreises,
- bei Rücktritt 30 - 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des gesamten Mietpreises,
- bei Rücktritt 14 Tage vor Reiseantritt 100 % des gesamten Mietpreises.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100.00 USD seitens Atera Real pro Stornierung erhoben.
Stornierung seitens Vermieter
An die Atera Real ist bei einer durch Zahlungsverzug erfolgten Stornierung (siehe oben) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100.00 USD zu zahlen. Die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter werden von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen, sollte das Ferienobjekt verkauft sein. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet. Atera Real wird in diesem Fall bemüht sein, einen Ersatz anzubieten.
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Ersatzpersonen
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen wird der Vertrag aktualisiert.
Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Hausverwaltung (oder an Atera Real direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einer Woche nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich schriftlich geltend machen.
Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermieter/Vermittler herbeigeführt worden ist bzw. der Vermieter/Vermittler allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Atera Real haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cape Coral (Lee County, Florida, U.S.A.), wenn der Besteller nicht Verbraucher ist oder wenn der Mieter keinen allgemeinen Wohnsitz in U.S.A. hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Weitere Bedingungen für private Ferienhäuser
Für die Preisgestaltung sind die jeweiligen Hauseigentümer verantwortlich. Atera Real ist an die Preisvorgaben gebunden und nicht zur eigenmächtigen Abänderung der Preise befugt. Es gelten die im Internet angegebenen Beschreibungen und Bedingungen der jeweiligen Mietobjekte, für die ebenfalls die Eigentümer verantwortlich sind.
Wir bitten um Verständnis, dass im beiderseitigen Interesse für eine reibungslose Abwicklung folgende Vereinbarungen getroffen werden müssen und bindend sind:
Für Mietstreitigkeiten aus dem Mietvertragsverhältnis gilt US amerikanisches Recht